Für die meist sehr armen Landjuden in Nassau kam ein eigenes Gebäude zunächst nicht in Frage, sie behalfen sich mit einem Raum in einer Wohnung oder Haus (gemietet oder Eigentum).  

Aus dem Jahre 1761 ein Vertrag vor, in dem sich die Camberger Juden verpflichten, einen Rabbiner einzustellen, der als Religionslehrer der Kinder und Vorbeter im Gottesdienst tätig werden sollte.

Copia

Heut dato den 6tn Martii 1761 haben wird Gemeinde Judenschaft von Camberg schriftlich gemacht und sich verglichen miteinander, daß wir müßen einen Rabiner miteinander halten auf ewig auf die Art, wer zu Camberg wohnt und sollte kein Kind haben zu lernen, der muß doch das Vierte Theil halten von einem Kind, das vierte Theil von dem Gelt und das vierte Theil der Kost muß derselbige halten der kein Kind hat in die Schuhl zu schicken und soll keiner frey sein, der in der Gemeind Judenschaft ist von Camberg, ohne einzigen Einwand. Wenn einer soll das obige brechen so soll derselbige Zehen Thaler Straf geben, halb der Herrschaft und halb in den Armenkasten. So sollen sich die alle unterschreiben und soll nicht gebrochen werden sondern daß soll bleiben bis ewig und keiner nicht zu brechen.

Geschl. obiges dato Simon Sander, Jeckof, , Borig Afrom, Benjamin Afrom, Mange, Sabel, Hersch Abraham

Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden 356-424 (Anlage zu S. 17)