Geschichte der Juden in Deutschland

Juden lebten bereits in der römischen Provinz Germania inferior. Für einige römische Siedlungen sind im 4. Jahrhundert auch jüdische Gemeinden nachgewiesen. Erste jüdische Gemeinden bildeten sich an der rheinischen Nord-Süd-Straße (Köln, Trier, Mainz, Worms, Speyer). Für die Berufung in ein städtisches Amt waren hier Grundbesitz und ein ausreichendes Ansehen der Person Bedingungen. Doch auch wenn Juden diese erfüllten, blieb der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt. Ihre Religion war als religio licita (erlaubte Religion) anerkannt. Damit waren sie vom Kaiserkult und den Opfern an die römischen Staatsgötter befreit. Diese waren jedoch vorausgesetzt, um ein öffentliches Amt zu bekleiden. In der Spätantike verweigerte sich jedoch die römische Oberschicht zunehmend diesen kostspieligen Ämtern, so dass die römische Verwaltung in eine Krise geriet. So gilt das an den Kölner Stadtrat ergangene Dekret Kaiser Konstantins des Jahres 321, das auch Juden die Berufung in die „curia“ erlaubte bzw. diese auch gegen ihren Willen in die Pflicht nahm, als frühester Beleg für die Existenz einer jüdischen Gemeinde in der Stadt Köln. Das kaiserliche Dekret ist im Codex Theodosianus überliefert mit folgendem Wortlaut:

„Allen Stadträten gestatten Wir durch allgemeines Gesetz, Juden in die Kurie zu berufen. Damit ihnen aber eine gewisse Entschädigung für die frühere Regelung verbleibt, lassen Wir es zu, dass immer zwei oder drei das Vorrecht genießen sollen, durch keinerlei Berufung (zu Ämtern) in Anspruch genommen zu werden.“

nach de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Juden_in_Deutschland